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Beschwerderichtlinie für Spendenaktionen

Die Nationale Gesellschaft für Rheumatoide Arthritis (NRAS) ist bestrebt, allen, die mit unserer Arbeit in Kontakt treten, einen hohen Servicestandard zu bieten.

Wir freuen uns über Rückmeldungen von allen, die der Meinung sind, dass wir unsere eigenen hohen Standards in Bezug auf unsere Spendenaktionen nicht erfüllt haben. Sie können uns Ihr Feedback telefonisch unter 01628 823524, per E-Mail an fundraising@nras.org.uk oder alternativ schriftlich an die folgende Adresse zukommen lassen:

Fundraising-Abteilung, NRAS, Beechwood Suite 3, Grove Park Industrial Estate, White Waltham, Maidenhead, Berkshire, SL6 3LW

Verfahren

Alle eingegangenen Beschwerden werden innerhalb von drei Werktagen bestätigt. Wir bemühen uns, Ihnen innerhalb von zehn Werktagen nach Eingang Ihrer Beschwerde eine erste Rückmeldung zu geben. Wir gehen davon aus, die meisten Beschwerden innerhalb dieses Zeitraums bearbeiten zu können. Sollte jedoch eine eingehendere Untersuchung erforderlich sein, erhalten Sie innerhalb von 20 Werktagen eine vollständige Antwort. Falls wir diese Frist aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht einhalten können, werden wir Sie informieren.

Einspruch gegen eine Entscheidung

Sollten Sie mit der erhaltenen Antwort nicht zufrieden sein, können Sie Ihre Bedenken an den Geschäftsführer weiterleiten, der sich eingehender mit der Angelegenheit befassen wird.

Sollte die Angelegenheit nach unserer abschließenden Antwort auf die Beschwerde nicht geklärt sein oder sollten Sie nicht der Meinung sein, dass Ihre Bedenken von uns zufriedenstellend ausgeräumt wurden, wenden Sie sich bitte an die Fundraising-Regulierungsbehörde.

Die Aufsichtsbehörde setzt sich für bewährte Verfahren im Fundraising ein, um Spender zu schützen und die wichtige Arbeit von Fundraising-Fachkräften zu unterstützen. Bitte teilen Sie der Fundraising-Aufsichtsbehörde Ihre Bedenken innerhalb von zwei Monaten nach unserer letzten Mitteilung mit.

Sie können die Aufsichtsbehörde über die folgenden Kontaktdaten erreichen:

NRAS ist bei der Fundraising-Regulierungsbehörde registriert und verpflichtet sich, deren Entscheidungen zu befolgen. Bitte beachten Sie, dass die Fundraising-Regulierungsbehörde Beschwerden, die innerhalb von drei Monaten nach dem Vorfall bei der betreffenden Fundraising-Organisation eingehen, nur bearbeiten kann.

NRAS im Jahr 2024

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