Marthas Regel: Welche Auswirkungen hat sie auf Menschen mit RA oder JIA?
29. Februar 2024

Was ist das?
Die sogenannte „Martha's Rule“ oder „Martha's Law“ bezieht sich auf eine neue Initiative zur Patientensicherheit, die von NHS England im April 2024 in Kraft treten wird. Sie wurde im Februar 2024 angekündigt und wird in den Medien umgangssprachlich als „Recht auf eine Zweitmeinung“ bezeichnet.
Die vorgeschlagene, aber noch nicht endgültige Regelung soll Eltern, Angehörigen oder Pflegepersonen den Zugang zu einer schnellen Beurteilung durch ein mobiles Intensivpflegeteam ermöglichen, wenn sie den Eindruck haben, dass sich der Zustand ihres Angehörigen verschlechtert und dieser Intensivpflege oder intensive Betreuung benötigt. Die Umsetzung erfolgt schrittweise in rund 100 Krankenhäusern in England. Weitere Informationen finden Sie hier.
Welche Auswirkungen könnte dies auf jemanden mit RA oder JIA haben?
Es ist sehr unwahrscheinlich, dass dies für unsere Nutzer oder Anrufer unserer Helpline relevant sein wird, es sei denn, sie benötigen intensivmedizinische Versorgung.
Die Medien bezeichnen diese Regel zwar als „Recht auf eine Zweitmeinung“, doch diese Bezeichnung ist irreführend und unzutreffend. Die Martha-Regel gilt für Situationen, in denen ein Patient intensivmedizinische Betreuung benötigt, also in potenziell lebensbedrohlichen Situationen, und ist daher nicht auf Routinebehandlungen oder ambulante Leistungen anwendbar.
Welche Regeln gelten aktuell allgemein für Zweitmeinungen?
Obwohl alle Patienten grundsätzlich eine Zweitmeinung einholen können, besteht kein gesetzlicher oder automatischer Anspruch darauf. Zwar ist der NHS in keinem der vier Landesteile (England, Schottland, Wales und Nordirland) verpflichtet, dem Antrag eines Patienten stattzugeben, er sollte ihn jedoch prüfen, und die meisten Einrichtungen ermöglichen die Einholung einer Zweitmeinung.
Unabhängig davon können Patienten, die Bedenken hinsichtlich ihrer Behandlung oder der erhaltenen Leistungen haben, eine formelle Beschwerde beim Krankenhaus oder der Klinikleitung einreichen oder sich an den Patientenberatungs- und -verbindungsdienst (PALS) wenden. Dieser bietet Beratung und Unterstützung bei Anliegen bezüglich der Krankenhausleistungen. Weitere Informationen zum PALS finden Sie hier.