Aktuelles zum Universal Credit-Gesetz
10. Juli 2025
Die Labour-Regierung hat ihren überarbeiteten Gesetzentwurf zum Universal Credit in dritter Lesung im Unterhaus erfolgreich verabschiedet (336 zu 242 Stimmen), wobei 47 Labour-Abgeordnete dagegen stimmten. Dies folgte auf frühere, bedeutende Zugeständnisse, insbesondere in der zweiten Lesung, in der Reformen des PIP-Programms (Personal Independence Payment) zurückgezogen wurden, um eine Niederlage zu vermeiden.
Wichtigste Punkte:
- PIP ist nicht mehr Teil des Gesetzesentwurfs. Die umstrittene Vier-Punkte-Regel wurde abgeschafft, und Änderungen an PIP werden erst nach der Timms-Überprüfung, die voraussichtlich im Herbst 2026 stattfinden wird, in Kraft treten.
- Die Timms-Überprüfung der Behindertenleistungen wird außerhalb des Gesetzesentwurfs durchgeführt, wobei eine gemeinsame Erarbeitung mit behinderten Menschen angestrebt wird.
- Ab April 2026 werden neue Antragsteller für die Gesundheitskomponente des Universal Credit (UC) mit einer Halbierung und einem Einfrieren der Leistungen konfrontiert, ausgenommen sind jedoch bereits bestehende Antragsteller, die Leistungen aufgrund eingeschränkter Arbeitsfähigkeit (LCWRA) beziehen, sowie Personen mit schweren Erkrankungen oder einer unheilbaren Krankheit.
- Der Standardsatz der Universal Credit soll bis 2029/30 um 4,5 % über der Inflationsrate liegen.
- Die Kriterien für schwere Erkrankungen – anhand derer die Berechtigung für höhere Unterstützung beurteilt wird – bleiben unverändert und werden trotz Bedenken von Behindertenverbänden gesetzlich verankert.
- Alle anderen Sozialreformen, einschließlich Änderungen der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung (Work Capability Assessment, WCA) und der beitragsbezogenen Leistungen, sind nicht Teil dieses Gesetzesentwurfs und erfordern eine separate Gesetzgebung.
Der Gesetzentwurf könnte zwar noch im Oberhaus geprüft werden, doch wenn er als Finanzgesetz anerkannt wird, erfolgt sein Verabschiedungsprozess weitgehend rein formal, d. h. es findet keine Abstimmung statt und der Entwurf kann weder diskutiert noch geändert werden. Die Änderungen treten im April 2026 in Kraft.
Einen vollständigen Überblick über die neuesten Entwicklungen zum Universal Credit Bill finden Sie auf der WebsiteGOV.UK.
Seien Sie versichert, dass NRAS sich auch weiterhin im Zuge der laufenden Änderungen am Sozialleistungsgesetz für die Belange von Menschen mit rheumatoider Arthritis einsetzen wird. Bei Fragen kontaktieren Sie uns bitte unter campaigns@nras.org.uk.