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Richtlinie zu Fundraising-Beschwerden

Die National Rheumatoid Arthritis Society (NRAS) ist bestrebt, allen, die sich mit unserer Arbeit befassen, einen hohen Servicestandard zu bieten.

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Kontaktiere uns

Wir freuen uns über jede Rückmeldung, die der Meinung ist, dass wir die hohen Standards, die wir uns bei unseren Spendenaktivitäten gesetzt haben, nicht erreicht haben.

Sie können Ihr Feedback telefonisch unter 01628 823 524 (Option 2) oder per E-Mail an fundraising@nras.org.uk oder alternativ an die folgende Adresse schreiben:

Fundraising-Abteilung, NRAS, Beechwood Suite 3, Grove Park Industrial Estate, White Waltham, Maidenhead, Berkshire, SL6 3LW

Verfahren

Alle eingegangenen Beschwerden werden innerhalb von 3 Arbeitstagen nach Eingang bestätigt und wir sind bestrebt, innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Erhalt eine erste Antwort auf Ihr Feedback zu geben. Während wir davon ausgehen, dass wir die meisten Beschwerden innerhalb dieses Zeitrahmens lösen können, werden wir uns bemühen, Ihnen innerhalb von 20 Arbeitstagen eine umfassende Antwort zukommen zu lassen, wenn wir eine eingehendere Untersuchung durchführen müssen. Sollten wir diese Frist aufgrund außergewöhnlicher Umstände nicht einhalten können, werden wir Sie darüber informieren.

Berufung gegen eine Entscheidung

Wenn Sie mit der Antwort, die Sie erhalten, nicht zufrieden sind, können Sie Ihre Bedenken an den Geschäftsführer weiterleiten, der die Angelegenheit genauer prüfen wird.

Wenn die Angelegenheit nach unserer abschließenden Antwort auf die Beschwerde nicht behandelt wurde oder Sie der Meinung sind, dass Ihre Bedenken von uns nicht zufriedenstellend gelöst wurden, wenden Sie sich bitte an die Fundraising-Regulierungsbehörde.

Die Regulierungsbehörde setzt sich für bewährte Verfahren bei der Mittelbeschaffung ein, um Spender zu schützen und die lebenswichtige Arbeit von Geldbeschaffern zu unterstützen. Sie sollten Ihre Bedenken innerhalb von zwei Monaten nach unserer letzten Kommunikation mit Ihnen bei der Fundraising-Regulierungsbehörde vorbringen.

Sie können die Regulierungsbehörde wie folgt kontaktieren:

NRAS ist bei der Fundraising-Regulierungsbehörde registriert und wir verpflichten uns, deren Entscheidungen zu befolgen. Bitte beachten Sie, dass die Fundraising-Regulierung nur Beschwerden berücksichtigen kann, die innerhalb von 3 Monaten nach dem ursprünglichen Vorfall an die betreffende Fundraising-Organisation gerichtet wurden.