Sozialleistungsgesetz – ein Teilerfolg?
2. Juli 2025
Gestern fand im Unterhaus die zweite Lesung des Gesetzentwurfs zum Universal Credit und zur persönlichen Unabhängigkeitszulage statt. Traditionell bietet die zweite Lesung den Abgeordneten die erste Gelegenheit, die einzelnen Teile des Gesetzentwurfs zu debattieren. Wie wir bereits in unserem früheren Artikel (LINK) erläutert haben, gab es viel mediale Aufmerksamkeit für die Kritik von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen sowie von Abgeordneten, die gegen den Gesetzentwurf stimmten. Im letzten Teil der zweiten Lesung stimmen die Abgeordneten über den Gesetzentwurf und dessen Weiterbehandlung ab.
Da über 120 Abgeordnete gegen den Gesetzentwurf Einspruch erhoben hatten, war diese Abstimmung über dessen Weiterbehandlung von großer Bedeutung. Die abschließende Abstimmung am Dienstagabend um 19:30 Uhr fiel positiv aus, allerdings mit einer wichtigen Änderung: Die Änderungen an den Anspruchsvoraussetzungen für die persönliche Unabhängigkeitszulage (Personal Independence Payment, PIP) wurden gestrichen. Dies bedeutet, dass der Gesetzentwurf im Wesentlichen nur noch die Höhe der Zulage für diejenigen ändert, die ab April 2026 die Gesundheitskomponente des Universal Credit beziehen.
Stephen Timms, Staatsminister (Ministerium für Arbeit und Renten), kündigte im Unterhaus an, dass der Teil des Gesetzentwurfs, der die Anspruchsvoraussetzungen für PIP ändert, gestrichen und direkt zur Überprüfung des Bewertungsverfahrens übergegangen werde.
Für viele Menschen, die ihre Leistungen nach dem Personal Independence Payment (PIP) zur Deckung der durch ihre Behinderung bedingten Mehrkosten nutzen, dürfte dies eine Erleichterung sein. Auch wenn dies nur ein Teilerfolg ist, sollten wir darüber nachdenken, was sich verändert hat und ob sich diese Entwicklung in Zukunft wiederholen könnte.
Der Gesetzentwurf sieht weiterhin erhebliche Änderungen am Universal Credit vor und reduziert die Leistungen, die Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen ab April 2026 beantragen können. Zwar betrifft er nicht diejenigen, die derzeit Universal Credit beziehen, doch besteht die Möglichkeit eines „Zwei-Klassen-Systems“, bei dem die aktuellen Leistungsempfänger fast doppelt so viel erhalten wie diejenigen, die im nächsten Jahr anspruchsberechtigt werden.
Das Disability Benefits Consortium, dem auch NRAS angehört, hat sich zum Thema Universal Credit geäußert:
Schließlich herrscht weiterhin große Besorgnis über mögliche zukünftige Änderungen der persönlichen Unabhängigkeitszulage (PIP). Uns wurde versichert, dass die Regierung bei der Überprüfung des Begutachtungsverfahrens Menschen mit Behinderungen und deren Interessenvertretungen konsultieren wird. Die Überprüfung soll bis Herbst 2026 abgeschlossen sein, und Änderungen der Anspruchsvoraussetzungen und -kriterien für PIP würden erst im Anschluss daran erfolgen. Das bedeutet, dass die Möglichkeit einer Einschränkung der PIP oder einer Änderung der Anspruchsregeln weiterhin besteht, die Auseinandersetzung darüber aber erst im Laufe des nächsten Jahres stattfinden wird.
Wir von NRAS setzen uns mit Nachdruck für Menschen mit rheumatoider Arthritis und juveniler idiopathischer Arthritis in allen gesundheitspolitischen Belangen ein. Wir beteiligen uns an allen Konsultations- und Überprüfungsprozessen und fordern weiterhin die Rücknahme der geplanten Leistungskürzungen. Wir sorgen dafür, dass unsere Mitglieder in jeder Phase über alle Neuigkeiten informiert werden.
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