Richtlinie für schutzbedürftige Personen
Wir sind der Ansicht, dass eine Spende an NRAS für alle Beteiligten ein positives Erlebnis sein sollte.
Was ist eine schutzbedürftige Person?
Uns ist bewusst, dass einige der Personen, mit denen wir im Rahmen unserer Spendenaktionen in Kontakt treten, möglicherweise nicht immer in der Lage sind, die Art der Spende, um die sie gebeten werden, an NRAS zu leisten, oder die Folgen dieser Spende vollständig zu verstehen.
Eine Person, der es schwerfällt, angesichts der ihr angebotenen Wahlmöglichkeiten sofort eine fundierte Entscheidung zu treffen, wird als „schutzbedürftige Person“ bezeichnet.
Eine schutzbedürftige Person kann Folgendes erleben:
- Eine diagnostizierte Erkrankung wie zum Beispiel Demenz.
- Ein kürzlich erlittener Trauerfall.
- Eine nicht diagnostizierte oder vorübergehende psychische Erkrankung wie zum Beispiel schwere Angstzustände.
- Lernschwierigkeiten.
- Schwierigkeiten beim Verständnis der Sprache oder der Fachbegriffe.
Unsere Verpflichtung zum Schutz schutzbedürftiger Menschen
NRAS ist verpflichtet, schutzbedürftige Personen und Menschen in prekären Lebenslagen zu schützen. Sobald wir den Verdacht haben, dass jemand, mit dem wir in Kontakt treten, nicht geschäftsfähig ist oder sich in einer prekären Lebenslage befindet – wir bezeichnen diese Person als „schutzbedürftigen Unterstützer“ –, werden wir Maßnahmen ergreifen, um den Kontakt im Zusammenhang mit Spendenaktionen so zu beenden, dass Folgendes gewährleistet ist:
- Schützen Sie diese Person.
- Schützt ihre Würde.
- Notieren Sie jeglichen von ihnen geäußerten Wunsch, NRAS zu unterstützen.
Spendenaktionen und gefährdete Unterstützer
Wenn ein Spendenwerber den Verdacht hat, dass eine Person, mit der er spricht, gefährdet sein könnte, muss er das Gespräch/die Kommunikation sofort beenden. Dies sollte höflich geschehen, ohne:
- Eine Spendenbitte.
- Fragen nach der Fähigkeit der betreffenden Person, eine Entscheidung zu treffen, oder nach dem Vorliegen von Schutzbedürftigkeit.
Wir wissen, dass es für Spendensammler in manchen Situationen schwierig sein kann, einzuschätzen, ob sich jemand in einer besonders schutzbedürftigen Lage befindet oder nicht geschäftsfähig ist. Wir stellen zwar Richtlinien für Spendensammler zur Verfügung, gehen aber stets lieber auf Nummer sicher.
Dies gilt für alle Spendenaktionen unserer eigenen Mitarbeiter. Wir beauftragen keine externen Spendensammler oder Agenturen.
Wir sind der Überzeugung, dass jeder das Recht hat zu spenden, wenn er dies wünscht und dazu in der Lage ist. Deshalb bieten wir zusätzliche Unterstützung für Menschen in schwierigen Lebenslagen an, die sich noch nicht sicher sind, ob sie spenden möchten. Sie können sich dazu telefonisch unter 01628 823524 an unser Team wenden.
Unsere Richtlinien orientieren sich am Verhaltenskodex für Spendenaktionen der britischen Spendenaufsichtsbehörde (Fundraising Regulator) und deren Leitlinien, die unter folgendem Link zu finden sind: https://www.fundraisingregulator.org.uk/code/all-fundraising/behaviour-when-fundraising
Unsere Richtlinie für schutzbedürftige Personen
- NRAS ist seinen Unterstützern gegenüber mitfühlend und wird niemals deren Schwäche ausnutzen.
- Wir werden stets alles in unserer Macht Stehende tun, um Unterstützern dabei zu helfen, fundierte Entscheidungen über die Art der Unterstützung zu treffen, die sie NRAS zukommen lassen möchten.
- Wir halten uns uneingeschränkt an den Verhaltenskodex der Fundraising-Regulierungsbehörde.
- NRAS nimmt keine Spenden an, wenn Grund zur Annahme besteht, dass sich ein Unterstützer in einer schwierigen Lage befindet und die Annahme der Spende ethisch verwerflich und/oder schädlich für den Spender wäre.
- Sollte NRAS einmal feststellen, dass es unwissentlich Spenden von einer Person während einer Zeit angenommen hat, in der diese sich in einer schwierigen Lage befand, wird es sich bemühen, alle während dieses Zeitraums angenommenen Spenden zurückzugeben.
- Sollte NRAS Informationen über die Schutzbedürftigkeit eines Unterstützers erhalten, wird NRAS dafür sorgen, dass dies berücksichtigt und bei zukünftigen Marketingaktivitäten ausgeschlossen wird.
- NRAS ist sich bewusst, dass es für Spendensammler manchmal schwierig sein kann, die Bedürftigkeit eines Unterstützers einzuschätzen; in Fällen, in denen ein Spendensammler unsicher ist, muss er seinen Vorgesetzten um eine zweite Meinung und Genehmigung bitten, bevor er eine Spende annehmen darf.
Weitere zugehörige Dokumente: